Abrechnung
Heilpraktikerleistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur selten erstattet.
Patienten mit privater Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung bekommen den überwiegenden Teil, je nach Versicherungsumfang, erstattet. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung!
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).